Diese Eintragung gilt fr nicht sensibilisierte Emulsionen, Suspensionen und Gele, die sich hauptschlich aus einem Gemisch von Ammoniumnitrat und einem Brennstoff zusammensetzen und die fr die Herstellung eines Sprengstoffs Typ E nach einer zwingenden Vorbehandlung vor der Verwendung bestimmt sind.

Das Gemisch fr Emulsionen hat typischerweise folgende Zusammensetzung: 60 bis 85 % Ammoniumnitrat, 5 bis 30 % Wasser, 2 bis 8 % Brennstoff, 0,5 bis 4 % Emulgator, 0 bis 10 % lsliche Flammenunterdrcker sowie Spurenzustze. Ammoniumnitrat darf teilweise durch andere anorganische Nitratsalze ersetzt werden

Das Gemisch fr Suspensionen und Gele hat typischerweise folgende Zusammensetzung: 60 bis 85 % Ammoniumnitrat, 0 bis 5 % Natrium- oder Kaliumperchlorat, 0 bis 17 % Hexaminnitrat oder Monomethylaminnitrat, 5 bis 30 % Wasser, 2 bis 15 % Brennstoff, 0,5 bis 4 % Verdickungsmittel, 0 bis 10 % lsliche Flammenunterdrcker sowie Spurenzustze. Ammoniumnitrat darf teilweise durch andere anorganische Nitratsalze ersetzt werden.

Diese Stoffe mssen die Kriterien fr die Klassifizierung als Ammoniumnitrat-Emulsion, Ammoniumnitrat-Suspension oder Ammoniumnitrat-Gel (ANE), Zwischenprodukt fr die Herstellung von Sprengstoffen, der Prfreihe 8 des Handbuchs Prfungen und Kriterien Teil I Abschnitt 18 erfllen und von der zustndigen Behrde zugelassen sein.